Pflege bei seelischen Erkrankungen (§ 45 SGB XI)

Pflege bei seelischen Erkrankungen (§ 45 SGB XI)

Einzelbetreuung für demenziell erkrankte Menschen. (§ 45 SGB XI, niederschwelliges Betreuungskonzept) Die Leistungen werden von den Pflegekassen übernommen.

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