Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SBG XI

Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SBG XI

  • Sind Sachleistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege.
  • Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad die zu Hause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf diese Zuschüsse. Personen mit Pflegegrad 1-5 erhalten alle 125,00 Euro pro Monat, bzw. 1.824,00 Euro pro Jahr.
  • Es handelt sich um eine Zweckgebundene Leistung. Das heisst, sie werden nur an einen Dienstleister ausgezahlt, wenn sie für einen konkreten Zweck verwendet werden.
  • Unser Mitarbeiter sind geschulte Betreuungskräfte mit jährlicher Pflichtfortbildung.

Hier eine Übersicht der Leistungen:

  • Betreuung und Beaufsichtigung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ( z.B. Demenz), sowie die Entlastung von Angehörigen und Nahestehenden .Die Mitarbeiter erfassen mit den Angehörigen die Biographie des Betroffen und erarbeiten einen Betreuungsplan. Hier werden Wünsche und Gewohnheiten berücksichtigt. Hier einige Beispiel, Bewegungsübungen zu Hause, Spazieren gehen, Gedächtnistraining, Singen, jahreszeitliches Basteln.
  • Hilfsmittelbesorgung, Korrespondenz mit den Pflegekassen
  • Anleitung für Angehörige und Nahestehende

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