verpflichtende Beratungseinsätze nach §37.3 SGB

  • verpflichtende Beratungseinsätze nach §37.3 SGB
  • Für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 und 3 muss der Beratungsbesuch einmal pro Kalenderhalbjahr stattfinden, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Quartal.
  • Unsere Fachkräfte besuchen Sie persönlich in Ihrer Häuslichkeit.
  • Zur Terminabsprache bitten wir Sie, in der Zeit von 9 bis 14 Uhr unter folgender Nummer 05105/5840944 Besuchstermine zu vereinbaren.

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